ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH AUDIOVISUELLES (TRANSKRIPTION, UNTERTITEL, AUDIODESKRIPTION, SYNCHRONISATION)
Inhalt
- Vertragsparteien und Leistungsumfang
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Pflichten des Auftraggebers
- Liefertermin, Leistungsverzögerungen, Abnahme
- Ausführung, Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadenersatz
- Preise
- Zahlungsbedingungen
- Datenschutz
- Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
- Sonstiges
1. Vertragsparteien und Leistungsumfang
Vertragsparteien sind saccessible, Skodagasse 4/6, 1080 Wien (im Folgenden: Auftragnehmer bzw. Dienstleister) und der jeweilige Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei der Vertragsdurchführung Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich Leistungen im Bereich Audiovisuelles (im Folgenden: die Leistung bzw. die Leistungen) (z. B. Transkription, Untertitlung Audiodeskription, Synchronisation, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen). [1]
Der Auftraggeber darf die Leistung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Leistung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Dienstleisters. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Dienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen von saccessible erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für Folgeaufträge, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen wurde und nicht erneut die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde.
Die Gültigkeit anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen oder nicht durch saccessible ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
saccessible ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
3. Vertragsschluss
Angebote von saccessible per E-Mail, Post, Fax oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich.
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Auftragsannahme von saccessible schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt auch eine E-Mail. Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen saccessible und dem Auftraggeber in Kraft.
Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
Die Auftragsbestätigung ist bezüglich Gegenstand und Umfang der Leistung sowie hinsichtlich der Vergütung verbindlich. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
saccessible behält sich vor die Auftragsannahme jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Besondere Ausführungswünsche teilt der Auftraggeber saccessible bei Auftragserteilung mit.
Die zur Ausführung der Leistung notwendigen Datenträger, Informationen und Unterlagen (Kassetten, CDs, DVDs, digitale Dateien per E-Mail oder Downloadmöglichkeit, Schreibvorlagen, Abkürzungserläuterungen, Interviewleitfäden usw.) hat der Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
saccessible können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden.
Insbesondere haftet saccessible nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung, unverständliche Ausgangstexte oder Fehler in den Vorlagen und Verzögerungen in der Übermittlung der Dateien durch den Auftraggeber entstehen.
5. Liefertermin, Leistungsverzögerungen, Abnahme
Als Ausführungstermin wird jeweils der mit dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermin vereinbart. Sind die Dateien oder die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend.
saccessible kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist.
Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit oder technischen Problemen) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch saccessible hierüber informiert. Einen Schadenersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten.
Kann saccessible Verpflichtungen durch Umstände, welche saccessible nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat saccessible ohne jede Schadensersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die saccessible keinen Einfluss auszuüben vermag.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die saccessible die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von saccessible vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat saccessible auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. saccessible ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.
Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg per Post, Fax, Überbringung oder elektronischer Datenfernübertragung. Dies geschieht auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet saccessible nicht.
Kommt saccessible mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn saccessible eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
Wenn die Daten nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt wurden, gilt die Lieferung als erfolgt. Die Leistung gilt mit Ablauf von 7 Tagen nach Lieferung als abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder der Auftraggeber die Rechnung von saccessible ohne Vorbehalte begleicht.
6. Ausführung, Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadenersatz
saccessible führt alle Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Bei nachweisbaren Fehlern in den von saccessible bearbeiteten Daten hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung der Leistung. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich.
Für die Leistungserbringung bei schwer verständlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Leistungen. Stilistische Abstimmungen von Verbesserungen spezifischen bzw. Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Leistungsmängel. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt saccessible keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Offensichtliche Mängel werden jedoch nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn das gelieferte Produkt bearbeitet oder einer dritten Partei übergeben wurde.
Alle Schadenersatzansprüche gegen saccessible sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
Hat saccessible eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
saccessible verpflichtet sich, die Beauftragten zur Geheimhaltung des Inhaltes von Materialien zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet saccessible nicht.
7. Preise
Die Preise für Leistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Dienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Leistung anzuwenden sind. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (z. B.: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Audiominuten). Die Preise verstehen sich in Euro.
Bei Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist saccessible berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tag der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind umgehend fällig und innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge durch Überweisung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist saccessible berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des jeweilig allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
Bei umfangreichen Leistungen kann saccessible einen angemessenen Vorschuss die verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für erbrachte Teilleistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.
9. Datenschutz
saccessible sichert zu, die im Zusammenhang mit Anfragen und Aufträgen überlassenen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln.
Im Falle einer Anfrage wird die übermittelte E-Mail oder Postadresse dazu verwendet, die Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten. Kommt kein Auftrag zustande, erfolgt keine dauerhafte Speicherung der Daten.
Bei Auftragserteilung werden alle Daten, die zur Ausführung des Auftrages und zur Rechnungserstellung notwendig sind, gespeichert und zudem in einer Kundenkartei erfasst. Bei der Aufbewahrung der Daten werden die gesetzlichen Fristen eingehalten. Sofern diese gesetzliche Frist abgelaufen ist, kann jederzeit eine Löschung der Daten verlangt werden.
Digitale Dateien und Dokumente, die im Zuge der Auftragserledigung gespeichert wurden, werden nach der Rechnungsbegleichung gelöscht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann kein absoluter Schutz von vertraulichen Informationen gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen erlangen. Der Auftraggeber wird auf dieses Risiko ausdrücklich hingewiesen.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Dienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und saccessible bedürfen der Schriftform.

